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Sie wollen Ihre Immobilie vermieten ? Nutzen Sie unseren Vermietungsservice

Wir übernehmen als erfahrener Immobiliendienstleister die Vermietung Ihrer Immobilie im Raum Kiel und Umgebung.

Die Suche nach einem geeigneten Mieter für Ihre Immobilie erfordert viel Zeit und Fingerspitzengefühl. Sparen Sie Ihre kostbare Zeit und nutzen Sie unsere Erfahrung. Gerne beraten wir Sie auch bei der Mietpreisfindung.

Eventuell haben wir auch schon den passenden Mieter für Sie! In unserer Kundenkartei verfügen wir ständig über einen großen Bestand an von uns vorgeprüften Mietinteressenten, welche auf der Suche nach einer adäquaten Wohnimmobilie sind.

Wir kümmern uns um alle Aufgaben rund um die Vermietung Ihres Objektes von der Präsentation in den gängigen Medien, über die Durchführung der Besichtigungstermine, der professionellen Vertragserstellung bis zur Wohnungsübergabe.

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Professioneller Ablauf der Neuvermietung.

Unterzeichnen eines Vertrages

Wir stellen Ihnen die von uns vorausgewählten Mietinteressenten mit aussagekräftigen Unterlagen vor. Haben Sie sich für einen Mieter entschieden, erstellen wir den unterschriftsreifen Mietvertrag. Die von uns verwendeten Mietverträge werden ständig von Juristen überarbeitet und entsprechen jederzeit den neuesten gesetzlichen Regelungen.

Bei der Wohnungsübergabe achten wir darauf, dass der aktuelle Zustand der Immobilie in einem umfangreichen Übergabeprotokoll genauestens dokumentiert wird. Dieses spart unter Umständen bei einem Auszug der Mieter viel Geld und Ärger.

Sollten vor Einzug der neuen Mieter noch Dinge in Ordnung gebracht werden müssen, empfehlen wir unseren hauseigenen Handwerkerservice.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellung eines Kurz Exposés im PDF Format.

  • Präsentation Ihrer Immobilie in den gängigen Medien.

  • Sorgfältige Vorauswahl der Mietinteressenten mit Bonitätscheck, ggf. auch Vorvermieterbescheinigung.

  • Professionelle Mietvertragsgestaltung

  • Übergabe des Mietobjekts mit umfangreicher Dokumentation im Übergabeprotokoll. Ablesung der Zähler etc.

  • Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug der neuen Mieter (Pflicht seit 01.11.2015)

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Als Vermieter können Sie sich auf eine sorgfältige Mieterselektion verlassen.

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